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Kompetenzen
 
Wir sind zugelassene Vertreter vor
dem
Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
dem
Europäischen Patentamt (EPA)
dem
Hamonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)
 
 
Patente und Gebrauchsmuster...
sind Verbietungsrechte, die vom Gesetzgeber für das neue Ergebnis einer erfinderischen Tätigkeit auf technischem Gebiet für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen sind.  
 
Sie liefern die technische Idee.
 
Wir beraten Sie, welches Schutzrecht zu Ihrer Idee passt.
Wir planen mit Ihnen Ihre Strategie.
Wir recherchieren den Stand der Technik.
Wir erarbeiten die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag.
Wir führen die Korrespondenz mit den jeweiligen Behörden.
Wir sorgen für Ihre Nachanmeldungen im Ausland.
Wir unterstützen Sie bei Lizenzverhandlungen.
Wir beraten Sie zu Fördermitteln.
Wir begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
 
 
Marken...
sind Verbietungsrechte, die vom Gesetzgeber für ein unterscheidungskräftiges und nicht freihaltebedürftiges Zeichen für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen für einen begrenzten, aber beliebig verlängerbaren Zeitraum vorgesehen sind.
 
Sie liefern die Markenidee.
 
Wir beraten Sie welche Marke zu Ihrer Idee passt.
Wir planen mit Ihnen Ihre Strategie.
Wir recherchieren nach älteren Kennzeichenrechten.
Wir erarbeiten die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag.
Wir führen die Korrespondenz mit den jeweiligen Behörden.
Wir sorgen für Ihre Nachanmeldungen im Ausland.
Wir unterstützen Sie bei Lizenzverhandlungen.
Wir begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
 
 
Geschmacksmuster...
sind Verbietungsrechte, die vom Gesetzgeber für eine neue und eigenartige zwei- oder dreidimensionale Gestaltung von Gegenständen bestimmter Warengruppen für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen sind.
 
Sie liefern die Designidee.

Wir beraten Sie, welches Geschmacksmuster zu Ihrer Idee passt.
Wir planen mit Ihnen Ihre Strategie.
Wir recherchieren nach älteren Geschmacksmusterrechten.
Wir erarbeiten die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag.
Wir führen die Korrespondenz mit den jeweiligen Behörden.
Wir sorgen für Ihre Nachanmeldungen im Ausland.
Wir unterstützen Sie bei Lizenzverhandlungen.
Wir begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
 
 
Übersetzungen...
sind erforderlich, wenn Sie eine Anmeldung aus dem fremdsprachigen Ausland in Deutschland hinterlegen wollen.
 
Sie liefern die ausländischen Anmeldeunterlagen.
 
Wir sorgen für die geeignete Übersetzung.
Wir führen alle vorgenannten Tätigkeiten für Sie durch.
Wir korrespondieren mit Ihnen auf Englisch.
 
 
Weiterführende Informationen zum Kompetenzumfang der Patentanwaltskanzlei unter www.patentanwalt.de
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